Grundversorgung kündigen
Kein Mindestvertrag, kurze Frist. Teurer als ein Sondervertrag — deshalb der häufigste sinnvolle Wechsel.
Grundversorger ist das örtliche Unternehmen, das jeden Haushalt im Netzgebiet beliefern muss. Landest du ohne Vertrag in einer Wohnung, landest du oft genau dort (Ersatz- oder Grundversorgung).
§ 20 Abs. 1 StromGVV: Kündigung der Grundversorgung mit einer Frist von zwei Wochen. Entsprechendes steht in der GasGVV. Text: gesetze-im-internet.de.
Woran du es auf der Rechnung erkennst
- Tarifname enthält „Grundversorgung“, „allgemeine Preise“, „Ersatzversorgung“.
- Keine Erstlaufzeit, kein „endet am …, verlängert sich um …“.
- Oft der Versorger mit dem Ortsnamen im Firmennamen — nicht zwingend, der Name allein reicht nicht.
Beispiel
Eingang der Kündigung am Dienstag, 6.10.2026 → Ende Dienstag, 20.10.2026. Der Rechner auf der Startseite macht genau diese 14-Tage-Rechnung.
Sonderverträge (12 oder 24 Monate) sind ein anderer Fall.
Kein Rechtsrat. Maßgeblich bleibt dein Vertrag.