Vertrag, nicht StromGVV
Sondervertrag ist nicht Grundversorgung
12 oder 24 Monate, andere Frist, oft günstigerer Arbeitspreis — und andere Fallen.
Die 14 Tage aus der StromGVV gelten hier nicht. Es gilt die Klausel. Häufig: Kündigung einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit, sonst Verlängerung um 12 Monate. Marktbrauch, kein Gesetz.
| Grundversorgung | Sondervertrag | |
|---|---|---|
| Mindestlaufzeit | keine | meist 12 oder 24 Monate |
| Kündigungsfrist | 14 Tage, Textform | steht im Vertrag |
| Preisänderung | gesetzlicher Rahmen, öffentlich | AGB + Mitteilung, EnWG § 41 |
| Rechner | Modus Grundversorgung | Modus Vertragsende |
Eine „Preisgarantie“ deckt oft nicht Netzentgelte, Steuern, Umlagen. Steigen die, steigt die Rechnung trotzdem. Mehr: Schreiben bei Preiserhöhung.
Kein Rechtsrat. Klausel vor Tool.