Vertrag, nicht StromGVV

Sondervertrag ist nicht Grundversorgung

12 oder 24 Monate, andere Frist, oft günstigerer Arbeitspreis — und andere Fallen.

Die 14 Tage aus der StromGVV gelten hier nicht. Es gilt die Klausel. Häufig: Kündigung einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit, sonst Verlängerung um 12 Monate. Marktbrauch, kein Gesetz.

GrundversorgungSondervertrag
Mindestlaufzeitkeinemeist 12 oder 24 Monate
Kündigungsfrist14 Tage, Textformsteht im Vertrag
Preisänderunggesetzlicher Rahmen, öffentlichAGB + Mitteilung, EnWG § 41
RechnerModus GrundversorgungModus Vertragsende

Eine „Preisgarantie“ deckt oft nicht Netzentgelte, Steuern, Umlagen. Steigen die, steigt die Rechnung trotzdem. Mehr: Schreiben bei Preiserhöhung.

Frist rechnen

Kein Rechtsrat. Klausel vor Tool.