Nachfolger ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung
Strom kündigen ohne neuen Vertrag
Ein Portal macht aus dem Wechsel ein Kündigungsverbot. § 20 verlangt keinen Nachfolger. Was keinem Vertrag zugeordnet ist, ist Ersatzversorgung — kein Vakuum und kein Freistrom.
| Lage | Was gilt | Was nicht gilt |
|---|---|---|
| Neuer Vertrag steht schon | Kündigung in Vertretung ist ein eigener Weg | Nicht die Regel für jede Kündigung |
| Vertrag endet, kein Anschluss | Mitteilung an den Grundversorger, sonst Ersatzversorgung | Kein Satz, der die Kündigung erst mit dem Nachfolger wirksam macht |
| Grundversorgung kündigen und weiter entnehmen | Zwei Wochen. Danach höchstens drei Monate Ersatzversorgung, dann ein Bezugsvertrag | Die Kündigung scheitert nicht, weil kein Portal-Tarif da ist |
Der Satz, der zu weit greift
Tarifbörse, Fassung der Seite vom 22.10.2026, abgerufen 28.10.2026, im Abschnitt „Musst Du die Grundversorgung selbst kündigen?“: „Kündige die Grundversorgung nicht auf eigene Faust, bevor ein neuer Vertrag steht. Sonst kündigst Du womöglich doppelt oder zu einem Termin, an dem der neue Versorger noch nicht liefern kann.“ In den Kurzantworten noch kürzer: „Kündige nicht, bevor ein neuer Vertrag steht.“ Text: tarifboerse.net.
Der lange Satz beschreibt den Wechsel, bei dem schon ein neuer Vertrag existiert. Doppelt kündigen ist dann ihr Risiko, kein Gesetzessatz auf dieser Seite. Der kurze Satz macht daraus eine Regel für jede Kündigung. Die steht nicht in der StromGVV.
§ 20 verlangt keinen Nachfolger
§ 20 Abs. 1 StromGVV: Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Abs. 2: Textform, der Versorger bestätigt unverzüglich den Eingang und das Vertragsende. Abs. 3: kein Extra-Entgelt nur wegen der Kündigung, insbesondere wegen eines Lieferantenwechsels. Ein Nachfolgevertrag ist in keinem der drei Absätze Voraussetzung. Gas ist derselbe Aufbau, GasGVV § 20. Text: StromGVV, GasGVV.
Außerhalb der Grundversorgung steht die Frist in der Klausel, nicht in § 20. Die Decke dafür: Kündigungsfrist. Auch dort ist der Nachfolger keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Der Lieferant bestätigt die Kündigung eines Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung innerhalb einer Woche nach Zugang, mit Datum des Vertragsendes (EnWG § 41b Abs. 1). Dieses Datum zählt, nicht ein Blog.
EnWG § 41 Abs. 8 Nr. 3 kennt die andere Richtung: Hat der neue Lieferant die Kündigung in Vertretung ausgesprochen, muss der bisherige ihm eine Kündigungsbestätigung schicken. Das Gesetz beschreibt diesen Weg. Es macht ihn nicht zur Pflicht und nicht zur Bedingung deiner eigenen Kündigung. Text: § 41 EnWG.
Ohne Zuordnung: Ersatzversorgung, nicht Luft
EnWG § 38 Abs. 1: Beziehst du Energie über das Netz der allgemeinen Versorgung, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Grundversorger geliefert. Abs. 4: Dieses Rechtsverhältnis endet, wenn die Lieferung auf Grund eines Energieliefervertrages erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn. Text: § 38 EnWG.
Beispiel, ohne selbst gezähltes Enddatum: Der Vertrag endet, kein Anschlussvertrag steht, der Bezug ab dem nächsten Tag ist keinem Vertrag zugeordnet. Die Kündigung ist deshalb nicht gescheitert. Ab dann läuft die Uhr der Ersatzversorgung, nicht die Zwei-Wochen-Frist der Grundversorgung. Die drei Monate und die Schätzung: Ersatzversorgung.
StromGVV § 2 Abs. 2 Satz 2: Endet die Belieferung durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen und hast du kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen begründet, musst du dem Grundversorger die Entnahme unverzüglich in Textform mitteilen. Das ist eine Pflicht nach dem Ende, keine Erlaubnis, erst zu kündigen, wenn der Nachfolger steht. Gas: GasGVV § 2 Abs. 2 Satz 2, gleicher Satz. Text: StromGVV § 2, GasGVV § 2.
Nach den drei Monaten kein Freistrom
StromGVV § 3 Abs. 2: Der Grundversorger muss Beginn und Ende der Ersatzversorgung mitteilen und dazu, dass spätestens nach dem Ende zur Fortsetzung des Bezugs der Abschluss eines Bezugsvertrages erforderlich ist. Auf § 2 Abs. 2 ist hinzuweisen. GasGVV § 3 Abs. 2 ist derselbe Hinweis. Diese Seite sagt nicht, du könntest ohne jeden Vertrag weiter entnehmen. Text: StromGVV § 3.
EnWG § 36 Abs. 1 Satz 5 und 6 ist ein enger Fall, nicht der Normalweg: Warst du an der Stelle schon beliefert, und konnte die Stelle dem bisherigen Lieferanten wegen einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages nicht mehr zugeordnet werden, besteht die Grundversorgungspflicht für drei Monate ab Beginn der Ersatzversorgung nicht. Ein Vertrag durch bloße Entnahme ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen. „Du fällst am Tag der Kündigung automatisch wieder in die Grundversorgung“ ist nicht dieser Satz. Text: § 36 EnWG.
Nicht diese Seite
Die Zwei-Wochen-Rechnung: Grundversorgung. Die Klausel im anderen Vertragstyp: Sondervertrag. Was in die Kündigung gehört: Textform. Ein Vergleich ist der nächste Schritt, wenn du einen anderen Tarif willst. Er ist nicht die Bedingung, unter der § 20 erst gilt.
Werbung: Abschluss über CHECK24 kann der Brinkhaus GbR eine Provision bringen. Der Vergleich ist kein Wirksamkeitserfordernis der Kündigung.
Strom bei CHECK24 vergleichen Gas bei CHECK24
Quellen, abgerufen 28.10.2026: StromGVV § 2, § 3 und § 20, GasGVV § 2, § 3 und § 20, EnWG § 36 Abs. 1, § 38 und § 41 Abs. 8 sowie § 41b Abs. 1, Tarifbörse „Grundversorgung kündigen“ (22.10.2026). Kein Rechtsrat.